Pflegedienst Medella – Ihre liebevolle Pflege zu Hause

Wir bieten persönliche und professionelle Pflege, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist, damit Sie sich rundum wohl und sicher fühlen.

Pflegedienst Medella: Fürsorge, die ankommt

Als engagierter ambulanter Pflegedienst stehen wir für einfühlsame Betreuung und individuelle Pflege, die den Alltag unserer Klienten verbessert und ihre Selbstständigkeit fördert.

Dienstleistungsübersicht

Informieren Sie sich hier über unsere vielfältigen ambulanten Pflegeangebote, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind und Ihnen Sicherheit und Unterstützung im Alltag bieten.

Individuelle Pflege zu Hause

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Pflegeplan, der Ihre persönlichen Wünsche und medizinischen Anforderungen optimal berücksichtigt. Wir sichern die qualifizierte Pflege und Unterstützung direkt bei Ihnen zu Hause.

Kompetente Pflegekräfte

Unsere qualifizierten Fachkräfte garantieren eine professionelle und einfühlsame Betreuung, die Ihre Lebensqualität nachhaltig verbessert und den Alltag erleichtert.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Leistungen bietet Pflegedienst Medella an?

Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Wir bieten Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
    häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel, Injektionen,
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.

Wann bin ich pflegebedürftig und wie wird das festgestellt?

Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Gesetzes gelten Personen als pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier weitere Informationen zur Pflegebedürftigkeit, zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Erwachsenen sowie zu den Pflegegraden.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0331 / 64751858 oder per E-Mail unter info@pflegedienst-medella. Wir beraten Sie kostenlos zur Antragstellung bei der Pflegekasse und helfen bei allen notwendigen Formularen.

Kommt die Pflegeversicherung für die ambulante Pflege auf?

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad (s. Information des Bundesministeriums für Gesundheit)

Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.

Manchmal zahlt auch das Sozialamt Hilfe zur Pflege, wenn die Pflegeversicherung dafür nicht oder zu wenig zahlt. Anders als bei Leistungen der Pflegeversicherung gibt es keine Höchstgrenzen. Betroffene können z.B. auch eine kostenintensive 24-Stunden-Pflege zu Hause finanziert bekommen. Wenn das aber sehr viel teurer ist als ein geeignetes und zumutbares Pflegeheim oder eine entsprechende Pflegeeinrichtung, darf das Sozialamt die Kostenübernahme ablehnen. Gegen zu Unrecht abgelehnte Anträge können Widerspruch und Klage helfen.

Wie gehe ich konkret vor?

Der Ablauf sieht in der Regel so aus:

  1. Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen
    Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Ein kurzer Anruf oder eine schriftliche Mitteilung genügt. Die Pflegekasse sendet anschließend die notwendigen Unterlagen zu.
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
    Nach Antragseingang vereinbart der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten eine andere Institution) einen Termin zur Begutachtung. Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt.
    Dabei wird geprüft, wie selbstständig die Person in den verschiedenen Lebensbereichen ist.
  3. Einstufung in einen Pflegegrad
    Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto größer der Unterstützungsbedarf.
  4. Mitteilung des Bescheids
    Die Pflegekasse informiert schriftlich über das Ergebnis. Sollte der Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, kann Widerspruch eingelegt werden. Hierbei können wir Sie ggf. unterstützen.
  5. Leistungen nutzen
    Nach Bewilligung können Leistungen wie häusliche Pflege, Entlastungsangebote oder Pflegehilfsmittel direkt in Anspruch genommen werden. Den entsprechenden Bescheid benötigen wir für unsere Abrechnung.

Wie gehe ich mit ärztlich verordnete Leistungen um?

Ärztlich verordnete Leistungen, z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder Blutdruckkontrollen, gehören zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Sie dienen der medizinischen Behandlung und sind nicht vom Pflegegrad abhängig.
Der Weg zur Kostenübernahme erfolgt grds. wie folgt:

  1. Arztbesuch und Verordnung
    Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus.
    Darin steht genau, welche medizinischen Maßnahmen notwendig sind und wie oft sie durchgeführt werden sollen.
  2. Einreichen bei der Krankenkasse
    Die Verordnung wird anschließend bei der Krankenkasse eingereicht. Das kann der Patient selbst, ein Angehöriger oder auch der Pflegedienst übernehmen.
    Die Krankenkasse prüft, ob die medizinischen Maßnahmen notwendig und erstattungsfähig sind.
  3. Genehmigung und Start der Versorgung
    Nach der Bewilligung übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlungspflege vollständig oder, bei bestimmten Diagnosen, mit einer kleinen gesetzlich festgelegten Zuzahlung.
    Sobald die Genehmigung vorliegt, können wir mit den ärztlich verordneten Maßnahmen beginnen.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Wir betreuen aktuell im Raum Potsdam-Südost und Umgebung (v.a. Drewitz, Kirchsteigfeld, Waldstadt, Schlaatz, Saarmand, Schlaatz, Babelsberg, Zentrum Ost / Humdoltring). Es sind jedoch Ausnahmen möglich. Sprechen Sie uns gerne an, um eine Betreuungsmöglichkeit zu besprechen.

Welche Sprachen werden gesprochen?

Unsere Pflegekräfte sprechen Russisch und Deutsch.

Wie und wann erreiche ich Sie am besten?

Wir sind rund um die Uhr telefonisch unter 0331 / 64751858 oder per E-Mail unter info@pflegedienst-medella erreichbar.

Pflegedienst Medella: Zuwendung mit Herz und Kompetenz

Erfahren Sie hier, wie wir Sie individuell und fachkundig unterstützen.

Ambulante Pflege

Wir bieten Ihnen zuverlässige Betreuung im vertrauten Zuhause.

Betreuung im Alltag

Unsere Helfer begleiten Sie liebevoll durch den Tag.

Beratung und Unterstützung

Persönliche Beratung für Ihre individuelle Pflegesituation.

Flexibler Service

Wir passen uns Ihren Bedürfnissen flexibel und einfühlsam an.

Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit dem Pflegedienst Medella auf – wir sind rund um die Uhr für Sie da!

Am Bürohochhaus 2-4

14478 Potsdam

Tel.: 0331 / 64751858

Fax: 0331 / 64751857

info@pflegedienst-medella.de