Wir unterstützen Menschen dabei, gut und sicher in ihrem eigenen Zuhause zu leben. Unser besonderer Schwerpunkt liegt auf der ärztlich verordneten Behandlungspflege, zum Beispiel Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen und Kompressionsversorgung.

Selbstverständlich übernehmen wir auch Pflegeleistungen bei vorhandenem Pflegegrad. Dabei beraten wir Patienten und Angehörige verständlich und persönlich zu den Möglichkeiten der Versorgung.

Wir übernehmen sowohl Kassen- als auch Privat- und Selbstzahlerpatienten.

Schwerpunkt Behandlungspflege

Potsdam-Südost & Umgebung

Unterstützung bei Anträgen

Deutsch & Russisch

Pflege, die zu Ihrer Situation passt

Ob nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer chronischen Erkrankung oder im Pflegealltag – jeder Pflegebedarf ist unterschiedlich und individuell: Wir schauen gemeinsam, welche Unterstützung gebraucht wird, wie die Versorgung sinnvoll organisiert werden kann und koordinieren die nächsten Schritte mit Ihnen und allen Beteiligten.
Unser besonderer Schwerpunkt liegt auf der ärztlich verordneten Behandlungspflege. Darüber hinaus übernehmen wir Pflegeleistungen bei vorhandenem Pflegegrad und unterstützen Patienten und Angehörige bei der Organisation der Versorgung.

Behandlungspflege nach SGB V

Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen und weitere ärztlich verordnete Leistungen.


Mehr erfahren

Pflegeleistungen nach SGB XI

Körperpflege, Mobilität, Ernährung, hauswirtschaftliche Hilfe oder Entlastung pflegender Angehöriger individuell nach Pflegegrad und Bedarf.


Mehr erfahren

Beratung und Versorgungsorganisation

Beratung zu Pflegeleistungen, Verordnungen und Pflegegraden und Unterstützung bei Anträgen, Unterlagen und der Organisation weiterer Hilfen.


Mehr erfahren

Behandlungspflege nach SGB V

Ärztlich verordnete Behandlungspflege unterstützt den medizinischen Behandlungserfolg und ermöglicht es vielen Menschen, trotz Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause versorgt zu werden.

Gut zu wissen: Für die Behandlungspflege benötigen Sie keinen Pflegegrad, sondern nur eine ärztliche Verordnung.

Wir übernehmen nach ärztlicher Verordnung und individueller Prüfung unter anderem:

Medikamentenversorgung

Stellen von Medikamenten, Kontrolle der Einnahme im vereinbarten Umfang

Injektionen und medizinische Kontrollen

Insulingabe, weitere verordnete Injektionen, Blutzuckerkontrollen, Blutdruckkontrollen

Wundversorgung

Verbandwechsel, Versorgung akuter und chronischer Wunden sowie Druckgeschwüren, Beobachtung und Dokumentation des Wundverlaufs, Abstimmung mit behandelnden Arztpraxen, soweit erforderlich

Kompressionsversorgung

An- und Ausziehen ärztlich verordneter Kompressionsstrümpfe und -verbände

Unterstützung bei der Verordnung

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei dem Verordnungsprozess und helfen Ihnen mit den Unterlagen.

Pflegeleistungen nach SGB XI

Wenn alltägliche Tätigkeiten zunehmend schwerfallen, können Leistungen der Pflegeversicherung dazu beitragen, weiterhin möglichst selbstbestimmt zu Hause zu leben.

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen individuellen Maßnahmenplan. Dabei berücksichtigen wir Ihre Fähigkeiten, Wünsche, Gewohnheiten und die pflegefachlich erforderlichen Maßnahmen.

Je nach Pflegegrad, individuellem Bedarf und vereinbarter Leistung unterstützen wir unter anderem bei:

Körperpflege, Duschen und Baden

An- und Auskleiden

Mobilisation und Lagerung

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Unterstützung bei Toilettengängen

Pflegerische Betreuung

Entlastung im Alltag nach § 45b SGB XI

Der Entlastungsbetrag i.H.v. 131 Euro kann für zusätzliche Leistungen bei der Betreuung und Haushaltsführung eingesetzt werden. Wir können Sie bei den folgenden Alltagstätigkeiten unterstützen oder Sie mit passenden Angeboten zur Unterstützung im Alltag verbinden.

Bitte beachten: Der Entlastungsbetrag kann bei Pflegegrad 2-5 nicht für Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, etwa Hilfe beim Waschen oder Ankleiden, verwendet werden. Bei Pflegegrad 1 gelten weitergehende Nutzungsmöglichkeiten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 dürfen den Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen verwenden.

Spaziergänge und Begleitung im Alltag

Einkäufe und Besorgungen

Begleitung zu Arztterminen

Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten

Hilfe bei der Haushaltsführung

Aktivierung und gemeinsame Alltagsgestaltung, Unterstützung bei Hobbys

Entlastung pflegender Angehöriger

Beratung und Versorgungsorganisation

Pflegebedürftigkeit entsteht häufig unerwartet. Viele Patienten und Angehörige wissen zunächst nicht, welche Leistungen beantragt werden können oder welche Unterlagen benötigt werden.

Bei komplexen rechtlichen Einzelfragen vermitteln wir an die zuständige Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder eine geeignete rechtliche Beratung.

Wir unterstützen unter anderem bei:

Orientierung zu möglichen Pflegeleistungen

Fragen zur ärztlichen Verordnung

Vorbereitung eines Pflegegradantrags

Verständliche Einordnung von Schreiben der Kranken- oder Pflegekasse

Organisation weiterer Hilfen

Vermittlung von Kontakten zu Arztpraxen, Therapieeinrichtungen, Sanitätshäusern, Podologie oder weiteren geeigneten Stellen

Entlastung pflegender Angehöriger

So beginnt Ihre Versorgung

Ein Anruf genügt. Wir klären die nächsten Schritte gemeinsam und verständlich.

1

Kontakt aufnehmen

Sie schildern uns kurz per Telefon oder E-Mail für Sich oder stellvertretend für eine pflegebedürftige Person, welche Unterstützung benötigt wird und wo die Versorgung stattfinden soll. Eine Genehmigung oder ein Pflegegrad müssen noch nicht vorliegen.

2

Bedarf gemeinsam klären

Wir besprechen gemeinsam Ihren Pflegebedarf, klären offene Frage und beraten Sie zu möglichen Leistungen und nächsten Schritten.

Sollte noch keine Genehmigung vorliegen, unterstützen wir Sie gerne beim Antragsprozess.

3

Versorgung organisieren

Wenn wir die Versorgung übernehmen können, stimmen wir den Start und die regelmäßigen Einsätze mit Ihnen ab.

Unsere Pflegedienstleitung steht Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung.

Warum Medella?

Gute Pflege braucht fachliche Sicherheit und Menschen, die zuhören. Wir verbinden beides und bleiben auch bei organisatorischen Fragen an Ihrer Seite.

Persönliche Ansprechpartner

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und kommunizieren verständlich.

Regionaler Schwerpunkt

Kurze Wege in Potsdam-Südost und den angrenzenden Bereichen unterstützen eine verlässliche Tourenplanung. Unser Schwerpunkt liegt in Potsdam-Südost und angrenzenden Bereichen, u.a. in Drewitz, Kirchsteigfeld, Waldstadt, Schlaatz, Babelsberg, Zentrum Ost und am Humboldtring sowie in Saarmund. Auch außerhalb dieser Gebiete kann eine Versorgung je nach Leistung, Entfernung und aktueller Tourenplanung möglich sein. Rufen Sie uns gerne an; wir prüfen Ihre Anfrage individuell.

Unterstützung bei der Organisation

Auf Wunsch helfen wir bei Verordnungen, Unterlagen und der Abstimmung mit beteiligten Stellen.

Mehrsprachiges Team

Die Versorgung und Beratung ist auf Deutsch, Russisch und Englisch möglich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Leistungen bietet Pflegedienst Medella an?

Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Wir bieten Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
    häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel, Injektionen,
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.

Wann bin ich pflegebedürftig und wie wird das festgestellt?

Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Gesetzes gelten Personen als pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier weitere Informationen zur Pflegebedürftigkeit, zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Erwachsenen sowie zu den Pflegegraden.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0331 / 64751858 oder per E-Mail unter info@pflegedienst-medella. Wir beraten Sie kostenlos zur Antragstellung bei der Pflegekasse und helfen bei allen notwendigen Formularen.

Kommt die Pflegeversicherung für die ambulante Pflege auf?

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad (s. Information des Bundesministeriums für Gesundheit)

Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.

Manchmal zahlt auch das Sozialamt Hilfe zur Pflege, wenn die Pflegeversicherung dafür nicht oder zu wenig zahlt. Anders als bei Leistungen der Pflegeversicherung gibt es keine Höchstgrenzen. Betroffene können z.B. auch eine kostenintensive 24-Stunden-Pflege zu Hause finanziert bekommen. Wenn das aber sehr viel teurer ist als ein geeignetes und zumutbares Pflegeheim oder eine entsprechende Pflegeeinrichtung, darf das Sozialamt die Kostenübernahme ablehnen. Gegen zu Unrecht abgelehnte Anträge können Widerspruch und Klage helfen.

Wie gehe ich konkret bei einem Pflegegradantrag vor?

Der Ablauf sieht in der Regel so aus:

  1. Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen
    Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Ein kurzer Anruf oder eine schriftliche Mitteilung genügt. Die Pflegekasse sendet anschließend die notwendigen Unterlagen zu.
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
    Nach Antragseingang vereinbart der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten eine andere Institution) einen Termin zur Begutachtung. Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt.
    Dabei wird geprüft, wie selbstständig die Person in den verschiedenen Lebensbereichen ist.
  3. Einstufung in einen Pflegegrad
    Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto größer der Unterstützungsbedarf.
  4. Mitteilung des Bescheids
    Die Pflegekasse informiert schriftlich über das Ergebnis. Sollte der Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, kann Widerspruch eingelegt werden. Hierbei können wir Sie ggf. unterstützen.
  5. Leistungen nutzen
    Nach Bewilligung können Leistungen wie häusliche Pflege, Entlastungsangebote oder Pflegehilfsmittel direkt in Anspruch genommen werden. Den entsprechenden Bescheid benötigen wir für unsere Abrechnung.

Wie gehe ich mit ärztlich verordnete Leistungen um?

Ärztlich verordnete Leistungen, z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder Blutdruckkontrollen, gehören zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Sie dienen der medizinischen Behandlung und sind nicht vom Pflegegrad abhängig.
Der Weg zur Kostenübernahme erfolgt grds. wie folgt:

  1. Arztbesuch und Verordnung
    Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus.
    Darin steht genau, welche medizinischen Maßnahmen notwendig sind und wie oft sie durchgeführt werden sollen. Direkt danach können Sie einen Pflegedienst Ihrer Wahl kontaktieren.
  2. Einreichen bei der Krankenkasse
    Die Verordnung wird anschließend bei der Krankenkasse eingereicht. Das kann der Patient selbst, ein Angehöriger oder auch der Pflegedienst übernehmen.
    Die Krankenkasse prüft, ob die medizinischen Maßnahmen notwendig und erstattungsfähig sind.
  3. Genehmigung und Start der Versorgung
    Nach der Bewilligung übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlungspflege vollständig oder, bei bestimmten Diagnosen, mit einer kleinen gesetzlich festgelegten Zuzahlung.
    Sobald die Genehmigung vorliegt, können wir mit den ärztlich verordneten Maßnahmen beginnen.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Wir betreuen aktuell im Raum Potsdam-Südost und Umgebung (v.a. Drewitz, Kirchsteigfeld, Waldstadt, Schlaatz, Saarmund, Schlaatz, Babelsberg, Zentrum Ost / Humboldtring). Es sind jedoch Ausnahmen möglich. Sprechen Sie uns gerne an, um eine Betreuungsmöglichkeit zu besprechen.

Welche Sprachen werden gesprochen?

Unsere Pflegekräfte sprechen Russisch, Deutsch und Englisch.

Wie und wann erreiche ich Sie am besten?

Wir sind rund um die Uhr telefonisch unter 0331 / 64751858 oder per E-Mail unter info@pflegedienst-medella erreichbar.

Pflegedienst Medella: Zuwendung mit Herz und Kompetenz

Erfahren Sie hier, wie wir Sie individuell und fachkundig unterstützen.

Ambulante Pflege

Wir bieten Ihnen zuverlässige Betreuung im vertrauten Zuhause.

Betreuung im Alltag

Unsere Helfer begleiten Sie liebevoll durch den Tag.

Beratung und Unterstützung

Persönliche Beratung für Ihre individuelle Pflegesituation.

Flexibler Service

Wir passen uns Ihren Bedürfnissen flexibel und einfühlsam an.

Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit dem Pflegedienst Medella auf – wir sind rund um die Uhr für Sie da!

Am Bürohochhaus 2-4

14478 Potsdam

Tel.: 0331 / 64751858

Fax: 0331 / 64751857

info@pflegedienst-medella.de